Geltungsbereich
Die Agentur AFT Plus Promotion Sales GmbH (in Folge PPS) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen PPS und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Durch die Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und zu akzeptieren. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch vertretungsberechtigte Organe der PPS
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebotspreise gelten nur bei ungeteiltem Auftrag. Fixpreis-Angebote verlieren nach einem Monat ihre Gültigkeit.
Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Rechnungen von PPS sind zu den genannten Terminen ohne Abzüge fällig. Bei Terminüberschreitung um mehr als fünf Arbeitstage können Zinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnet werden.
Bei Änderung der im Briefing genannten Eckdaten können sich auch die im Angebot festgelegten Preise ändern.
Geheimhaltung
PPS verpflichtet sich, alle Vorgänge, von denen sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden Kenntnis erlangt, streng vertraulich zu behandeln und diese zu keiner Zeit (es sei denn, es läge die ausdrückliche Genehmigung des Kunden vor) Dritten gegenüber zu verwenden.
Schutzrechte
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch PPS treten der potenzielle Kunde und PPS in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
Sämtliche Rechte an erstellten Präsentationen (insbesondere Ideen, Anregungen, Konzepte, etc) und vollendeten Arbeiten, auch an einzelnen Teilen daraus, bleiben im Eigentum von PPS. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.
Nach Beendigung des Projektes können Nutzungs- und Verwertungsrechte nur mit schriftlicher Zustimmung von PPS und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Kunden übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung wird im Einzelnen ausgehandelt. Bei widerrechtlicher Nutzung bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes vorbehalten.
Beanstandung und Gewährleistung
Beanstandungen von Kunden gegenüber PPS sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt.
Werden Leistungen gleich welcher Art zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbracht, so ist PPS berechtigt und verpflichtet, die Maßnahme innerhalb angemessener Zeit nachzuholen, wobei der Kunde PPS alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Vertragspartner zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung
Für direkte Schäden haftet PPS nur, wenn sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Jede Haftung von PPS oder ihrer Mitarbeiter für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Stornierung
Im Falle einer Stornierung bzw. Verschiebung eines beauftragten Projekts durch den Kunden ist PPS berechtigt, die bis dahin angefallenen Fremdkosten, sowie zur Deckung ihres Aufwandes folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- Stornierung bis 1 Monat vor Projektbeginn: 10 % der stornierten/verschobenen Auftragssumme,
- Stornierung ab 1 Monat vor Projektbeginn: 25 % der stornierten/verschobenen Auftragssumme,
- Stornierung ab 2 Wochen vor Projektbeginn: 50 % der stornierten/verschobenen Auftragssumme,
- Stornierung ab 1 Woche vor Projektbeginn: 100 % der stornierten/verschobenen Auftragssumme,
- Stornierung während der Aktion (vorzeitiger Abbruch): 100 % der stornierten/verschobenen Auftragssumme
Sonstige Bestimmungen
Der Kunde verpflichtet sich, kein Aktionspersonal, das im Rahmen der Zusammenarbeit von PPS eingesetzt wurde, während der Vertragslaufzeit bzw. innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende direkt oder indirekt zu beauftragen bzw. als ArbeitnehmerIn oder freie MitarbeiterIn zu beschäftigen. PPS ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmung eine Konventionalstrafe von € 10.000,- pro Mitarbeiter zu verrechnen
Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Wien. Die Aktion und das Vertragsverhältnis unterliegen österreichischem Recht.